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§1 Allgemeines:

Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle von der Firma CGM Beleuchtung & Elektrische Heizsysteme Christine Schmöllerl (im weiteren als Verkäufer bezeichnet) angenommenen und durchgeführten Kundenaufträge. Der Kunde anerkennt diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch Entgegennahme der Lieferung als für ihn verbindlich. Allen entgegenstehenden und unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen widersprechenden Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vertragsbedingungen werden für uns nur wirksam, sofern sie von uns im Vorhinein ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

§2 Angebot & Vertragsabschluss:

Angebote/Kostenvoranschläge werden grundsätzlich schriftlich erteilt und sind unverbindlich. Die Erstellung eines Angebotes/Kostenvoranschlages verpflichtet uns nicht zur Annahme des Auftrages und zur Durchführung der dort aufgeführten Leistungen. Preise in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten oder auf Websites sind nur dann verbindlich, wenn auf sie im Angebot ausdrücklich Bezug genommen wird. Angebotspreise und Bedingungen gelten grundsätzlich für die Dauer von einem Monat ab Angebotslegung. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die bestellte Lieferung von uns abgesandt wurde.

§3 Lieferfristen & Termine:

Lieferfristen sind für uns grundsätzlich stets unverbindlich. Feste Liefertermine und Zusagen können nur in Ausnahmefällen gegeben werden und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht nachkommt oder in Verzug gerät. Die Lieferfrist gilt mit der Versandbereitschaftsmeldung als eingehalten, auch wenn der Versand ohne unser oder des Lieferwerkes/Produzenten Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Versandbereit gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Waren, werden auf Kosten und Gefahren des Kunden nach eigenem Ermessen gelagert und als geliefert berechnet. Nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware oder Leistung nicht am vereinbarten Ort oder zum vereinbarten Zeitpunkt an, und ist die Verzögerung nicht unsererseits verschuldet, so können wir entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten. Bei Überschreitung einer Lieferfrist können wir in keiner Art wegen entstandenem Schaden, Gewinnentgang oder Pönale haftbar gemacht werden. Sofern die Lieferung teilbar ist, sind wir berechtigt Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen.