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§4 Übernahme & Übergabe:

Nutzung und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über. Bei Leistungen/Teilleistungen geht die Gefahr mit erbrachter Leistung am Erfüllungsort an den Kunden über. Werden von uns hergestellte oder gelieferte Anlageteile bereits vor Übernahme in Betrieb genommen, gilt dies als Übernahme dieser Anlageteile durch den Kunden und beginnt damit auch jeglicher Fristenlauf.

§5 Preise:

Alle unsere Preise verstehen sich exklusive MwSt. ab Werk, ohne Verpackung oder Verladung bzw. Lieferung. Die im Angebot/Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind Preise des Tages, dessen Datum das Angebot/der Kostenvoranschlag trägt. Falls die Bestellung vom Angebot/Kostenvoranschlag abweicht, behalten wir uns im Falle der Annahme des Auftrages entsprechende Preisänderungen vor. Dasselbe gilt für Preiserhöhungen infolge allgemeiner Preis-und Lohnerhöhungen. Für Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsmaterial sind wir berechtigt, die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen.

§6 Mängel & Gewährleistung:

Der Kunde hat die Lieferung bei Übernahme zu prüfen und offene Mängel sofort schriftlich zu melden. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie sonstige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach Übernahme der Ware schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Die Vermutung gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Das Rückgriffs recht gemäß § 933b ABGB steht dem Kunden nicht zu. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Waren von fremder Seite oder durch Verarbeitung verändert worden ist und der Mangel im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiterst, wenn der Kunde Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt, Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen nicht beachtet, Teile über beansprucht oder den Liefergegenstand unrichtig oder nachlässig behandelt oder uns nicht über die künftige Verwendung bzw. das Einsatzgebiet der gelieferten/erstellten Waren bzw. Leistungen informiert. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Bei berechtigter Reklamation nehmen wir die Ware/Leistungsgegenstand zurück und steht es uns frei, Gutschrift oder Ersatzlieferung zu leisten. Ein weitergehendes Rücktritts- oder Rückgaberecht besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Übt der Kunde ein ausdrücklich vereinbartes Rücktrittsrecht für bereits ausgelieferte Ware aus, hat er zur Deckung der Unkosten 10% vom Rechnungsnettobetrag der zurückzustellenden Ware zu bezahlen. Bereits bearbeitetes Material, wie auch Material, das ausschließlich für den Kunden angefertigt wurde, wird nicht zurückgenommen.