wall-700.jpg

Beitragsseiten

 

§7 Haftung & Schadenersatz:

Wir haften nur für Schäden, an den dem Kunden gehörigen Gegenständen, die unmittelbar im Zuge der Leistungsausführung erfolgt sind und die von uns durch grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht wurden. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsenverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Das Vorliegen von Vorsatz und Fahrlässigkeit muss uns nachgewiesen werden. In jedem Fall ist unserer Haftung der Höhe nach mit dem Fakturenwert der gelieferten Ware beschränkt. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär) Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

§8 Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen, insbesondere auch aus Saldoforderungen aus laufender Rechnung, die uns aus welchem Rechtsgrund immer gegen den Kunden zustehen, vor. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vom vereinbarten Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die Ware abzuholen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder Gegenständen durch den Kunden oder durch Dritte in seinem Auftrag, bleibt unser Eigentumsrecht an den neu geschaffenen Waren oder Gegenständen (Anlagen) bestehen bzw. überträgt uns der Kunde das ihm zustehende Eigentumsrecht an dem neuen Bestand oder der neuen Sache. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur Bezahlung der Rechnungsbeträge sämtliche von uns gelieferten Waren, ohne Rücksicht darauf, ob diese bearbeitet zu einer anderen Sache verarbeitet ist, als unser Eigentum zu betrachten und ordnungsgemäß zu verwahren. Wir sind berechtigt, jederzeit zur Wahrung unserer Rechte die Lager- und Geschäftsräume oder sonstigen Räume (einschließlich Wohnungen) des Kunden zu betreten. Im Falle der Ausübung unserer Rechte, insbesondere der Ausübung des Rücknahmerechts aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes, verzichtet der Kunde auf das Recht, Besitzstörungsklage zu erheben sowie auf die Erhebung der Einwendungen, dass die Vorbehaltsware zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich sei, ferner auf jedweden Schadenersatz oder entgangenen Gewinn. Alle hierdurch erwachsenden Kosten trägt der Kunde allein.

§9 Zahlung:

Unsere Rechnungen sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, bei Erhalt fällig und zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen von 1% pro Monat zu verrechnen. Wir haben keine Verpflichtung zur Mahnung. Wenn wir freiwillig mahnen, haben wir Anspruch auf EUR 10,00 Mahnkosten pro Mahnschreiben. Der Kunde verpflichtet sich weiter zur Zahlung sämtlich durch seinen Zahlungsverzug verursachten gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibungs- und Rechtsverfolgungskosten, insbesondere Inkassokosten und Rechtsanwaltskosten. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden können nur auf unsere bekannt gegebenen Bankkonten erfolgen, es sei denn, dass sich der Inkassant durch eine schriftliche Vollmacht der Geschäftsleitung auszuweisen vermag (z.B. Rechtsanwalt, Inkassoinstitut).

Unsere Bankverbindung für Überweisungen:

Kontoinhaber: Christine Schmöllerl
Institut: RLB Wien
Bankleitzahl: 32000
KtoNr.: 11.593.8XX
IBAN: AT1932000000115938XX
BIC: RLNWATWW